Politische Werbung
Diese Veröffentlichung beinhaltet Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) mit jeder politischen Werbung bereitgestellt werden müssen.
Als politische Werbung gilt die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen interne Tätigkeiten bzw. als Teil einer politischen Werbekampagne erfolgt, sofern dies durch oder für einen politische Akteur bzw. in dessen Namen geschieht oder dazu geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl bzw. eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs-bzw. Regulierungsprozess zu beeinflussen.
Sponsor der politischen Werbung:
Vatan Ukaj, Schorrenweg 6, 73529 Schwäbisch Gmünd
Einrichtung, die die politische Werbung finanziert:
Vatan Ukaj, Schorrenweg 6, 73529 Schwäbisch Gmünd
Zeitraum der Veröffentlichung der politischen Werbung:
7. August bis 27. September 2026
Gesamtbeträge für die politische Kampagne: 5.000 Euro
Information über die Herkunft der Finanzmittel: privat/eigen
Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit Bürgermeisterwahl der Gemeinde Aspach am 27. September 2026
Meldestelle: Für die Meldung möglicherweise nicht konformer politischer Anzeigen gem. Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 nehmen Sie bitte Kontakt auf zu: kontakt@vatanukaj.de
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Aspach 2026